Laut § 25 (1) LHG berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Er nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung.

Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen:

  1. die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
  2. die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
  3. die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission.

Des Weiteren beschäftigt sich der Fakultätsrat in erster Instanz mit der Ausschreibung und Berufung von Professuren.

Im Fakultätsrat trefft ihr die studentischen Mitglieder aus den anderen Fächern eurer Fakultät. Auch hier ist es sehr sinnvoll, wenn ihr vor der Sitzung ein Vortreffen veranstaltet. Dort könnt ihr besprechen, was in eurem Institut gerade aktuell ist und wie ihr die Unterlagen aus eurem Fach beurteilt. Je besser ihr in dem Gremium zusammenarbeitet, desto wahrscheinlicher ist es, dass ihr in eurer Arbeit erfolgreich seid.

Vor jeder Sitzung solltet ihr in den Fachräten, bei den studentischen Mitgliedern in der Studienkommission und der Fachschaft nachfragen, ob es wichtige Themen oder Probleme gibt, die im Fakultätsrat angesprochen werden sollten.

Schreibe einen Kommentar